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| Autor: | fianna | ||
| Datum: | 23.05.22 22:34 | ||
| Antwort auf: | Ähm... von thestraightedge | ||
>[https://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-in-nrw-polizist-steckt-im-einsatz-billigfeuerzeug-ein-jobverlust-droht-a-b616c123-ebb2-4cbe-badc-a69ff3bacc6c] > >Joa. Wir haben sonst offenbar nix zu tun. Nun. Der Polizist hat erstmal nur 90 Tagessätze gekriegt, passt also gerade so. Problem ist hier doch die Aussage des Polizisten. Er hat es eingesteckt, weil er es als gefährlich ansah. Hätte er gesagt: "Gewohnheit, weil Raucher, gar nicht gemerkt" wäre rein gar nichts passiert. Durch die Aussage war eben der Vorsatz da. Anscheinend fällt ein Feuerzeug nicht unter gefährliche Gegenstände. Was ich auch mal mit GMV so annehmen würde. Hier steht nicht genau was er dann aufgeschrieben hat. Polizisten müssen eben alles aufschreiben und begründen. Schlaue/Erfahrene Polizisten können sich sehr viele Schweinereien erlauben, wenn die Begründung passt. Wissen wir nicht, aber anscheinend wurde diese Argumentation ja auch vor Gericht so vertreten. Also hat er es so aufgeschrieben und begründet oder irgendwie noch versucht im Nachhinein so zu begründen. Jedenfalls sehr sehr Dumm. Wenn ein Polizist furzt, dann ist das ein Verwaltungsakt der begründet werden muss ... ;) Der hat sich hier echt sehr blöde angestellt. Ist zwar noch Anwärter, aber alles vermeidbar, IMO. Es gibt natürlich willkürliche Aktionen seitens der Polizei wo dann rein gar nichts passiert. Aber das hängt dann alles an der Begründung. Willkür ist eine hohe Hürde, da muss schon "Ich weiß das man das nicht darf, aber ich hab es trotzdem gemacht, weil ..." vorliegen oder ähnliches. In der Regel reden sich die Polizisten dann einfach mit nem Irrtum raus. Ich nehme an der Anwärter hier, hat das nicht getan und seine Argumentation mit dem gefährlichen Gegenstand (OMG ein Feuerzeug) voll durchgezogen. Der Irrtum hat natürlich auch Grenzen. "Im Eifer des Gefechts" zieht wahrscheinlich sehr oft. Aber "Feuerzeug = Gefährlich" das ist schon ziemlich blöd. Kenne natürlich den Fall nicht genau. Kann auch anders sein. Nur basierend auf dem Spiegelartikel. |
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