| Thema: |
|
||
| Autor: | sidekick-x- | ||
| Datum: | 23.05.22 21:11 | ||
| Antwort auf: | Ähm... von thestraightedge | ||
Das find ich interessant und krass: „Bei Kleingegenständen, die man in die Tasche stecken kann, gelte der Diebstahl von Moment der Tat an als vollendet, erklärte das Gericht. Ein Rücktritt von der Tat sei dabei nicht möglich “ Sobald man was einsteckt und eine Minute später wieder hin legt, ist man ein Dieb? Komisch, aber irgendwie verständlich. Sonst müsste man ja eine Zeitspanne definieren… gesendet mit m!client für iOS <— Danke dafür! |
|||
| < antworten > | |||