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| Autor: | harukathor | ||
| Datum: | 29.04.22 10:30 | ||
| Antwort auf: | Re:Mir wird immer unwohler von Doc Ower | ||
>Der Angegriffene hat das Recht beim Zurückschlagen des Angriffs über die eigenen Grenzen hinauszugehen? > Seit wann sind Kriege einseitig? Natürlich hat er das Recht dazu, wenn es militärische (!) Ziele beim Aggressor betrifft – vor allem dann, wenn durch deren Ausschalten die Offensive in der Ukraine geschwächt wird. Es darf sich laut Völkerrecht bei solchen Attacken (die vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sind) nur nicht um bloße Vergeltungsmaßnahmen handeln. |
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