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| Autor: | Syxta | ||
| Datum: | 28.03.22 22:09 | ||
| Antwort auf: | Re:Geht überhaupt nicht sowas von Florian M. | ||
>>Die Formulierung "bis zu" wird auch schon mindestens zwei Jahrzehnte immer wieder gern in der Hardware- und vor allem Telekommunikationsbranche verwendet. > >Was soll der Gesetzgeber, dem DJS einen Vorwurf macht, denn noch tun, außer "bis zu" zu formulieren? Formulierung und Spielraum des Strafmaßes sind imo völlig in Ordnung. Ich denke, DJS ging es mehr darum, das Spektrum auch mal dem Fall angemessen zu nutzen. Also dass weniger die Gesetze im wörtlichen Sinne, als vielmehr die Umsetzungen lächerlich sind. Dass "bis zu" also viel zu häufig am untersten Ende angesiedelt ist, wie bei dem einen oder anderen Telekommunikationsanbieter eben auch. Haftstrafe sehe ich übrigens nicht als zielführend, hier sollte eine saftige Geldstrafe vermutlich mehr bringen. Also keine, bei der sich der Täter hinterher fragt, wem er denn als nächstes auf die Fresse hauen kann, weil die YouTube-Klicks und der Fame mehr einbringen, als es am Ende gekostet hat. Die Rechnung sollte deutlich spürbar ins Minus gehen, nur dann ergibt die Strafe einen Sinn. Glaube jedenfalls kaum, dass man im Bau lernt, Argumente gewaltfrei zu vermitteln. |
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