Thema:
Re:Geht überhaupt nicht sowas flat
Autor: Florian M.
Datum:28.03.22 09:20
Antwort auf:Re:Geht überhaupt nicht sowas von Mark_TE

>Dafür gibts ja dann z.B. die gefährliche Körperverletzung mit bis zu 10 Jahren bzw. natürlich noch andere Straftatbestände

Welcher Fall der gefährlichen Körperverletzung wäre in meinem Fall erfüllt? Möglicherweise „das Leben gefährdende Behandlung“, das ist aber nicht zwangsläufig der Fall - allerdings wird’s doch oft zutreffen, daher vielleicht eher das Beispiel: „krankenhausreif prügeln“ statt „ins Koma prügeln“.

Welche anderen Straftatbestände meinst du?

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