Thema:
Re:Geht überhaupt nicht sowas flat
Autor: Mark_TE
Datum:28.03.22 09:11
Antwort auf:Re:Geht überhaupt nicht sowas von Florian M.

>>Da bin ich mal aufs Urteil gespannt. Im vorliegenden Fall gibt es ja reichlich Merkmale, die imo ein Strafmaß am oberen Ende der Skala rechtfertigen würden. Denn das war ja keine Affektschelle aus der Emotion eines Streites heraus, sondern ein klar geplanter und somit vorsätzlicher Angriff. Dazu noch unter Beteiligung von Mithelfern/Komplizen um das ganze zu filmen und dann über Social Media zu veröffentlichen. Da wurden also alle Register gezogen, die man sich bei einem solchen Delikt nur denken kann.
>
>Wenn das „ans obere Ende“ gehört, wo soll dann der mehrfach Vorbestrafte hin, der sein Opfer ins Koma prügelt?
>
>gesendet mit m!client für iOS
>


Dafür gibts ja dann z.B. die gefährliche Körperverletzung mit bis zu 10 Jahren bzw. natürlich noch andere Straftatbestände


< antworten >