Thema:
Re:Staatliche Unterstützungsmaßnahmen Flut 2013 flat
Autor: Telemesse
Datum:14.08.21 16:31
Antwort auf:Re:Staatliche Unterstützungsmaßnahmen Flut 2013 von dixip

>>Zwischendurch ist das hier passiert: [https://www.fr.de/politik/soforthilfe-unwetter-nrw-katastrophe-laschet-steuererleichterung-wahlkampf-cdu-hochwasser-90867926.html]
>
>das Thema ohne Wahlkampfeinfärbung (dieses auffällige Nennen von Laschet und Söder):
>
>[https://www.gdv.de/de/themen/news/staat-schraenkt-nothilfe-ein--31872]
>
>Auf die Einschränkung hatten sich die Ministerpräsidenten verständigt, ich finds leider nicht im Original, war aber wohl vor Laschets Wahl, also Krafft noch in der Regierung.


Ich kenne jetzt die Regelung aus NRW nicht aber afair haben sich da mehrere Bundesländer auf ähnliche Regelungen verständigt. In Bayern gilt dabei folgendes: Mit Stichtag 1. Juli 2019 gibt es für Hochwasseropfer keine Soforthilfe mehr aus Steuergeldern, wenn die Gebäude gegen Elementarschäden versicherbar gewesen wären. Härtefälle bleiben von der Regelung ausgenommen. Auch in Sachsen werden staatliche Hilfen bei Elementarschäden nur gewährt, wenn "Risiken nicht versicherbar sind".

Letztendlich hat man sich aber mit der Härtefallklausel eine Hintertür offen gelassen. Denn unabhängig der Parteizugehörigkeit würde wohl kein Politiker sich in Anbetracht solcher Ereignisse wie in NRW und RP hinstellen und verkünden „Pech gehabt ihr kriegt jetzt nix mehr“. Und das glaube ich wirklich parteiübergreifend und unabhängig davon ob Wahlkampf ist oder nicht.


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