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| Autor: | Koepi (deaktiviert) | ||
| Datum: | 20.03.21 19:52 | ||
| Antwort auf: | Re:Adressänderung nach Zahlung? von Eidolon | ||
> >>Alles nicht dein Problem. Der Käufer muss zahlen. > >Ja, schon. Ich hatte es ihm dann als Sofortkauf neu eingestellt. Dann wollte er aber nicht mehr kaufen, da ebay fälschlicherweise für seine Wunschlieferadresse einen zu hohen Versandpreis angezeigt hatte (hat mich auch gewundert, da Monaco zur EU gehört). Nachdem ich das korrigiert hatte, und ihm sogar noch 2€ Rabatt gab, hat er sich gar nicht mehr gemeldet, aber auch nicht gekauft. >Heute hat das Spiel dann ein anderer Käufer gekauft. > >Aufgrund solcher Schnepfen verliere ich neben Nerven auch finanziell, nämlich den Rabatt der Sonderaktionen. In dem Fall wäre das nur 4% Verkaufsprovision gewesen. Jetzt für den Sofortkauf muss ich wieder 10% berappen. > Nun, die erhöhten Gebühren würde ich erstmal vom ersten Käufer einfordern. Er hat mit dir einen gültigen Kaufvertrag, den er eigentlich erfüllen müsste. Und du musst, wenn du an jemanden anderen verkaufst die Anfechtung erklären. In diesem Zusammenhang kannst du auch die Zahlung der zusätzlich anfallenden Gebühren verlangen. Ob er dann zahlt und ob du jemanden aus Monaco verklagen willst, ist eine andere Frage. Aber wenn du einen Fall eröffnet hättest, würde der Druck durch ebay für den K stärker sein ;) Meine Meinung dazu: das lohnt sich nicht. Erkläre die Anfechtung und verkaufe an den anderen ;) >> Woher stammt der Käufer denn? Deutschland? > >Frankreich/Monaco in diesem Fall, aber im Prinzip ist das egal, kann ja jedem passieren, und passiert sicher auch sehr häufig. > >Dass es so schwer ist, eine Lieferadresse nach Zahlung zu ändern ohne Verkäuferschutz zu verlieren nutzt exakt einem: Dem Anbieter des Verkäuferschutzes. DESHALB wird das auch niemals nicht vereinfacht werden. Korrekt. Aber damit muss der K leben. DU hast ja alle Vorteile in der Hand, wenn die Zahlung eingegangen ist. |
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