Thema:
Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ flat
Autor: MattR
Datum:20.02.21 13:18
Antwort auf:Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ von Matt

>>8 reguläre Gehälter Brutto oder Netto auf die Hand?
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>Den Betrag, welcher sich aus 8 Gehältern ergibt, als Einmalzahlung. Das wird dann ja versteuert und aus Brutto wird dann netto was anderes ;-).
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>Aber ja, das halte ich für angemessen, wenn man der Berechnung die bekannten Eckdaten zu Grunde legt. Die verlängerte Kündigungsfrist hat ja tatsächlich einen Wert für den AG. Selbstverständlich kann man sich da noch etwas bewegen, aber unter 4 Gehälter würde ich nicht gehen. Und sollte der AG mit dem Argument kommen, dass man im Zweifelsfall ja ohnehin einen Aufhebungsvertrag akzeptieren würde oder eine vergleichbare Lösung finden, dann würde ich antworten, dass es diese Lösung bereits gibt, nämlich die bestehende Kündigungsfrist.


Die Frage die sich mir stellte war ob man die Gehälter inklusive Sozialabgaben etc also eher Brutto erstatten muss

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