Thema:
Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ flat
Autor: PoP
Datum:20.02.21 00:08
Antwort auf:Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ von Kaneda4Life

>Hmm vielleicht habe ich es nicht gut beschrieben.
>
>Wenn ich gestern kündige hätte könnte ich noch am 1.04.2021 eine andere Stelle abstreiten.
>
>Wenn mein AG mit gestern gekündigt hätte, hätte ich noch bis 31.12.2021 dort arbeiten dürften.
>
>Das ist immer alles nicht so wild solange das Verhältnis top ist und man nicht wechseln will.
>
>Aber mein AG möchte jetzt eben, dass ich ebenfalls bis 31.12.2021 bleiben muss, wenn ich gestern gekündigt hätte.
>
>Finde ich legitim, aber muss ich nicht „gratis verschenken“
>
>gesendet mit m!client für iOS
>Muss Wörter sparen *sorry*


Wieso findest du das legitim? Die AG Seite ist gesetzlich geregelt. Die sollen einfach nicht mit dem scheiss kommen, was soll das?


< antworten >