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| Autor: | PoP | ||
| Datum: | 20.02.21 00:08 | ||
| Antwort auf: | Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ von Kaneda4Life | ||
>Hmm vielleicht habe ich es nicht gut beschrieben. > >Wenn ich gestern kündige hätte könnte ich noch am 1.04.2021 eine andere Stelle abstreiten. > >Wenn mein AG mit gestern gekündigt hätte, hätte ich noch bis 31.12.2021 dort arbeiten dürften. > >Das ist immer alles nicht so wild solange das Verhältnis top ist und man nicht wechseln will. > >Aber mein AG möchte jetzt eben, dass ich ebenfalls bis 31.12.2021 bleiben muss, wenn ich gestern gekündigt hätte. > >Finde ich legitim, aber muss ich nicht „gratis verschenken“ > >gesendet mit m!client für iOS >Muss Wörter sparen *sorry* Wieso findest du das legitim? Die AG Seite ist gesetzlich geregelt. Die sollen einfach nicht mit dem scheiss kommen, was soll das? |
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