Thema:
Fragen an die Anwäte hier im Forum, Thema Vereinsrecht flat
Autor: pauli3105
Datum:20.01.21 13:04
Antwort auf:Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 189 von Fred LaBosch

Vorstand eines Vereins ist zurückgetreten. Wollte diese Jahr eh aufhören. Da keine Versammlungen stattfinden, hat ein neuer Vorstand kommissarisch übernommen. Es wurde nun einige Ungereimtheiten in den Büchern gefunden.

Der 1. Vorsitzende hat mehrere Rechnungen über seine Firma an den Verein gestellt. In diesen Rechnungen ging es um Dienstleistungen wie z.B. Reinigungsarbeiten und z.B. Marketing einer Werbefirma. Gesamtsumme über 4 Jahre über 2.000 €.

Die Rechnungen wurde eingereicht und bezahlt. Die Kasse wurde geprüft und der Vorstand auf den Versammlungen jedes Jahr entlastet.

Die Leistungen wurden aber soweit noch nachvollziehbar nicht erbracht oder passen auch nicht zu der Firma des Vorsitzenden.

Wie sollte man damit umgehen? Ist der neue Vorstand in der Pflicht das prüfen zu lassen durch einen Anwalt? Ist der neue Vorstand nun in der Haftung? Oder die Kassenprüfer?
Kann der Verein den alten Vorstand da noch belangen?


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