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| Autor: | Fritz Schober | ||
| Datum: | 12.01.21 15:37 | ||
| Antwort auf: | Re:Sammelantwort von suicuique | ||
>>>>Regeln müssen für alle gelten. >>> >>>Tun sie wenn man Regeln so formuliert dass sie ab einer gewissen Größe/Reichweite greifen. >>>Keine Ahnung wie Du auf die Idee kommst man würde ein FB-, Twitter-, oder gar TikTok-Gesetz fordern. >> >>Ok, bei welche Reichweite? 1 Mio? 10 Mio? 100 Mio? > >Bei einer signifikanten. >Wie bei Kartellrecht auch wird das notfalls gerichtlich fest gestellt werden müssen. >Tust gerade so als ob solche Unterscheidungen nicht schon gang und gebe sind. Ok, sagen wir sie ist signifikant. Glaubst Du wenn man sagen wir bei signifikanten Usern seitens der Firmen dann nicht einfach offiziell einen 2. Service eröffnen würde um unter der signifikanten Zahl zu bleiben? Zudem warte ich immer noch auf die Antwort auf die Frage was eine Staatsbeamter anders entschieden hätte. Hätte der Staatsbeamte (im Fall von Trump jemand den er selber ausgesucht hätte!!!) dann Trump gesperrt? Wenn nein, wozu den dann eine staatliche Kontrolle? Wenn nein, wäre es ok wenn Trump dann per social Media den totalen Putsch gefordert und koordiniert hätte? WTF? Was soll dieser Vorschlag? Oder soll jeder Tweet vor einen Richter? Entweder wird der Tweet dann 2 Monate nachdem man ihn gelesen hat gesperrt oder es dauert 2 Monate bis jeder Tweet abgesegnet wurde... |
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