Thema:
Re:arbeitsrechtliche Frage.... flat
Autor: Telemesse
Datum:01.08.20 14:39
Antwort auf:arbeitsrechtliche Frage.... von makaimura

>betrifft nen Bekannten von mir... Details sind daher "2nd hand", aber es sollte hinkommen.
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>A arbeitet seit fast 30 Jahren bei großem Konzern (ehemals staatlich). Seit 25 Jahren ist er schwerbehindert. Äußerlich fit, aber halt ein paar Einschränkungen (keine Akkordarbeit, nichts Schweres heben). Seit 25 Jahren ist der Gesundheitszustand unverändert. Er ist arbeitsfähig und arbeitswillig. Ende 40.
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>Im Rahmen alljährlicher Aufräumauktion will der Konzern ihn jetzt loswerden. Bisherige Stelle wurde wegrationalisiert und für erstbesten anderen Stellen ist er aufgrund obiger Einschränkungen nicht geeignet. Sie haben ihn dann zum Betriebsarzt geschickt, der irgendwann eine "Dienstuntauglichkeit" festgestellt hat (wie gesagt: im Grunde fit und seit 25 Jahren in diesem Zustand im Einsatz).
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>Aufgrund dieses internen Gutachtens haben sie ihn gebeten in Rente zu gehen und gleich ein Formular zum Übertritt in die Betriebsrente mitgeschickt. Unterschrieben hat er das nicht. Macht auch nicht wirklich Sinn, weil er für'n Rentenamt weder das nötige Alter hat noch allgemein arbeitsunfähig ist. Und wenn er nichts Neues findet, würde ihm die Betriebsrente eh auf staatliche Bezüge angerechnet.
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>Also gegenüber der Personalstelle klargestellt: Rente kommt nicht Frage. Gesundheitszustand wie eh und je. Arbeitsfähig und -willig wie eh und je.
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>Aus einem Telefonat mit der Personalabteilung vor ein paar Wochen ergab sich, dass sie ihn wohl schon für den August fix für die Betriebsrente eingeplant hatten. Da dies ohne seine Zustimmung aber nicht geht, hat er in dem Schreiben an die Personalstelle ferne um Zustellung einer ordentlichen Kündigung gebeten, sollte das der Wunsch der Personalabteilung sein.
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>Die Personalstelle hat raushören lassen, dass das mit dem Gehalt nicht mehr so einfach ist - und er DAHER die Betriebsrente betragen sollte.
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>IMO ist das aber Quatsch. Natürlich steht es der Personalstelle frei, aufgrund des Gutachtens eine ordentliche Kündigung auszusprechen (was aufgrund der Schwerbehinderung aber relativ illusorisch ist), gegen die er dann natürlich arbeitsgerichtlich vorgehen würde. Und solange eben keine Kündigung ausgesprochen wird und er sich für eine Verwendung im Job anbietet und bereithält, besteht das Arbeitsverhältnis nach wie vor und der AG ist auch zur Lohnzahlung verpflichtet.
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>Übersehe ich da irgendwas grundlegendes ? Ich meine abgesehen von sehr speziellen Fällen, gibt's doch im Grunde vier Möglichkeiten eine Anstellung zu beenden: Tod (trifft nicht zu), Rente (trifft nicht zu, solang er nicht zustimmt), Kündigung durch AN (trifft nicht zu), Kündigung durch AG (darauf wartet er).
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>Dass das letztlich ohne Anwalt nicht geht, ist klar, aber mich verwundert die störrische Ruhe und Selbstsicherheit der Personalabteilung etwas...


Was heißt denn hier genau Betriebsrente? Würde er jetzt nur eine Betriebsrente bekommen aber noch keinen Anspruch auf gesetzliche Rente haben? Denn der Anspruch auf gesetzliche Rente kann ja sicherlich nicht nur auf ein Betriebsinternes Gutachten gestützt werden. Wie hoch wäre dann die Betriebsrente im Vergleich zum derzeitigen Nettoverdienst? Was hat er für Zuverdienstmöglichkeiten etc.
Ich würde mal einen Termin beim VDK empfehlen. Die sind in solchen Fragen sehr fit und haben eben auch eigene Fachanwälte die solche Sachen sehr gut beurteilen können. Muss er zwar Mitglied werden ist aber unterm Strich deutlich preiswerter als direkt einen einzelnen Fachanwalt zu konsultieren.


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