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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 24.07.20 20:19 | ||
| Antwort auf: | Braucht man für den Abbruch... von Gleylancer | ||
D.h. das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. I.d.R. ist es abhängig von der Größe des Gebäudes und dem Umfang der notwendigen Bauarbeiten incl. evtl. zu erwartender Beeinträchtigungen/Belästigung der Nachbarn (Lärm, Staub, Dauer, Straßensperrungen, Baufahrzeuge etc.) Meist braucht man für den Abriss kleinerer Nebengebäude wie eine Garage oder einen Schuppen keine Genehmigung. Darüberhinaus kann bei Anbauten auch eine Mitteilung an die Baubehörde ausreichen, bei größeren Abrissen ist es aber immer empfehlenswert das mit der lokalen Baubehörde abzuklären. Ob dabei das abzureissende Gebäude legal errichtet oder ein Schwarzbau war dürfte keine Rolle spielen. |
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