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Autor: | Sockenpapst | ||
Datum: | 18.02.20 10:54 | ||
Antwort auf: | Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil von _bla_ | ||
>>Das ist eben kein Eingriff in bestehende Verträge. Genau darum geht es bei Deinem Modell aber. > >Doch natürlich ist das auch ein Eingriff in bestehende Verträge. Er fügt nämlich ein zusätzliches Risiko zum einem bestehenden Vertrag hinzu. Ohne die Pflicht zum Basistarif konnten die Versicherer auf Kostensteigerungen immer mit Beitragssteigerung reagieren. Mit der Pflicht zum Basistarif können die Versicherten wechseln und die festgelegten Beiträge sind nicht unbedingt kostendeckend. Damit wird greift es auch in die Vertragsposition der normal PKV Versicherten ein, weil diese höhere Beiträge zahlen müssen, um das spätere Risiko eines nicht kostendeckend Wechsel in den Basistarif abzusichern. Ja, da hast Du Recht. Gleichwohl ist jeder PKV-Vertrag seit Menschengedenken von vornherein (und eigentlich überflüssigerweise) so gestaltet, dass zukünftige Ausgaben durch neue gesetzliche Vorgaben neben der bisherigen Kalkulation natürlich umgesetzt werden müssen, wenn wir schon kleinteilig werden. Aus einem mittelbarem und geringfügigen Eingriff jedoch zu schließen, dass es grundsätzlich ok sei, alle wesentlichen Merkmale des PKV-Vertrages (insbesondere Leistungsumfang und Beitragsberechnung) unmittelbar außer Kraft zu setzen, diesen gleichwohl zu komplett veränderten Bedingungen weiterzuführen wie von Dir skizziert, halte ich allerdings für keinesfalls vertretbar. Es hat schon seine Gründe, dass eigentlich alle erzunehmenden Bürgerversicherungsvorschläge die PKV "austrocknen", nicht zerschlagen, wollen. |
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