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| Autor: | Matt | ||
| Datum: | 07.12.19 20:31 | ||
| Antwort auf: | Re:Sind zu viele Blitzerbilder Abmahnungsgrund? von K!M | ||
>Wenn auf dem Fahrzeug zum Beispiel Name oder Logo der Firma zu sehen ist, dann fällt das Fehlverhalten ja auch negativ auf die Firma zurück. Dann ist es sicher auch abmahnfähig. Geringe und mittlere Fahrkässigkeit, dürfte nicht zu einer Konsequenz „Verlust des Arbeitsplatzes“ führen. Bei geringer und mittlerer Fahrlässigkeit ist ein Arbeitnehmer auch komplett bis teilweise aus der Haftung, wenn Firmeneigentum beschädigt wird. Die Außenwirkung einer Ordnungswidrigkeit ist dazu kaum nachweisbar. Mit 35 wird man nicht geblitzt, mit 36 dann aber schon. 1 km/h über dem nicht geblitzten Fahrzeug und man verliert den Job? Lächerlich. Dann die Frage-wer hat es gesehen? Wem ist ein Schaden entstanden? Dem Unternehmen? Sicher nicht. Die einzige Möglichkeit, einen Mitarbeiter abzumahnen für sein Verhalten im Straßenverkehr, für dass der Staat keine Strafe vorsieht, ist grobe Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit. Bei der Häufung könnte man das unterstellen. Der AN hat hier aber auch die Möglichkeit, sein Verhalten anzupassen und eben nicht mehr zu schnell zu fahren, falsch zu parken etc. Ich vermute, dass die Abmahnung nicht wegen OWi erfolgte, sondern wegen Bußgeldbehafteten Vergehen in Verbindung mit Eintrag ins Fahreignungsregister. Da kann man als AG grob mitzählen und entsprechend dem AN mit Verlust des Arbeitsplatzes drohen, sollte dieser seine Eignung zum führen eines KFZ verlieren. Das macht Sinn und ist das empfohlene Vorgehen. |
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