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| Autor: | EBlues2000 | ||
| Datum: | 26.02.19 11:47 | ||
| Antwort auf: | Re:Mal ne Frage an die Freiberufler hier von MattR | ||
>>Zusätzlich begünstigt die aktuelle Gesetzgebung auch die großen Zeitarbeitsfirmen: Man kann das Problem oben "abstellen", wenn man stattdessen ein ANÜ-Verhältnis vereinbart. Das ist jedoch wieder auf 18 Monate am Stück beschränkt. Danach hat man eine Sperrfrist von 3 (oder sogar 6?) Monaten, bevor man die Tätigkeit beim gleichen Endkunden wieder aufnehmen darf. > >Will denn ein Freiberufler AÜ? Damit hat man die ganzen Sozialversicherungen am Hals und die eigene Finanzplanung basiert eigentlich auf ganz anderen Ansätzen. > >gesendet mit m!client für iOS Bei Freiberuflern habe ich das eigentlich nur dann erlebt, wenn sie unbedingt wirklich genau dieses Projekt machen wollten. Ansonsten haben wir das bei meiner alten Firma verschiedentlich auch mit unseren festangestellten Consultants gemacht, wenn der Kunde darauf bestanden hat. Allerdings ist das auch immer ein Krampf gewesen, da man da die ganzen internen Prozesse für die betreffenden Personen umstellen muss. Geht ja schon los z.B. beim Urlaubsantrag. |
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