Thema:
Re:Schreiben vom Anwalt flat
Autor: Kim
Datum:14.02.19 18:40
Antwort auf:Re:Schreiben vom Anwalt von Netwarrior

>Mal ne blöde Frage: Wer ist dazu berechtigt, jemanden abzumahnen?
>Könnte retroman von 30 unterschiedlichen Anwälten seperat abgemahnt werden und muss jeden bezahlen (wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist)?
>Kann ich retroman auch abmahnen?


Du darfst abmahnen, wenn du in deinem Recht verletzt worden bist. Zum Beispiel,  wenn du ebenfalls mit etwas handelst, mit dem retroman handelt. Hier wäre besagter Abmahner ein Konkurrent weil er ebenfalls auf dem Marktplatz tätig ist und es Überschneidungen in den Warengruppen gibt.

Du kannst auch wegen der gleichen Sache mehrfach abgemahnt werden von unterschiedlichen Parteien. Wenn man die Unterlassungserklärung anstandslos unterzeichnet, dann unterwirft man sich der anderen Partei und stellt diese den angemahnten Verstoss erneut fest, so wird die Strafe fällig, die in der Unterlassungserklärung vereinbart wurde. Darum dort ganz ganz vorsichtig sein.


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