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| Autor: | FelixTheCat | ||
| Datum: | 24.01.19 15:22 | ||
| Antwort auf: | Re:Gerät kaputt? Darf er es trotzdem zurückgeben? von Koepi | ||
>>Moin, >>ein Käufer hat wohl angeblich ein kaputtes Telefon erhalten. Bei mir war alles OK. >>Ich habe als privat Verkäufer kein Rückgaberecht etc. >>Nun beruft er sich auf sein Rückgaberecht, da das Telefon wohl kaputt ist. >> > > >Privatverkauft? Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Keine wesentlichen Mängel (und seien sie noch so klein!) deinerseits wissentlich verschwiegen? > Ja - genau. Nix verschwiegen. Sachmängel ausgeschlossen. Das Gerät ging ja noch. Was mich daran stört ist, dass Ebay sagt "na wenn es kaputt ist - dann musst du es zurücknehmen". Dann kann ja jeder sagen das Gerät ist kaputt und will es trotz "kein Rückgaberecht" doch Zurückgeben. |
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