Thema:
Re:Nein, mittlerweile auch von Privatpersonen flat
Autor: Xtant
Datum:18.09.17 19:32
Antwort auf:Re:Nein, mittlerweile auch von Privatpersonen von Goldfisch

Ja, sicher. Das Problem ist wie immer, dass das Juristendeutsch ein Graus ist. Jedenfalls spricht das Jugendschutzgesetz immer explizit von Veranstaltern bzw. gewerblichen Anbietern.

Inwieweit das nun für Privatperssonen gilt, bleibt im Dunkeln. Ich denke der springende Punkt ist, dass man sich einfach die Versandoption wegdenken muss. Und dann greifen ja auch kaum Kontrollmechanismen. Von daher würde ich tatsächlich sagen, dass für Privatverkäufe die Alterssichtprüfung ausreichend ist.


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