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Autor: | HaPe (deaktiviert) | ||
Datum: | 16.02.17 16:38 | ||
Antwort auf: | Re:Würde ich trotzdem mal von einem Anwalt (Arbeitsrecht) von Cider1024 | ||
>>>Genau das trifft zu. >> >>prüfen lassen. > >Warum? An der Stelle ist das deutsche Recht sehr einfach: Längere Kündigungsfristen gelten als positiv für den Arbeitnehmer. So einfach ist das. Jein! die längere kündigungsfrist behindert in dem fall den AN eine neue Stelle aufzunehmen! die arbeitsgerichte urteilen auch so da es für den AG einfacher ist eine offene stelle zu besetzen als dass der AN eine neue stelle (im falle einer kündigung) zu finden. >Davon abgesehen wäre es vollkommen Schwachsinning, einfah so zu kündigen, ohne einen neuen Job. Im übrigen kenne ich keine Firma, die vom Erstkontakt bis zur Aushändigung des verhandelten Arbeitsvertrages weniger als drei Monate bracht. Abgesehen von der Bäckerei um die Ecke vielleicht. das hat ja auch keiner gesagt, dass er kündigen soll. erst wenn der neue arbeitsvertrag von beiden seiten unterzeichnet ist. bei mir kam es schon öfters vor, dass zwischen vorstellungsgespräch und arbeitsvertrag mehrere monate durchs land gezogen sind. waren aber auch immer projekte, die sich zum teil nach hinten verschoben hatten. |
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