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Autor: | Matt | ||
Datum: | 16.02.17 15:50 | ||
Antwort auf: | Re:Kündigungsfrist von HaPe | ||
>Aus meiner Erfahrung kann sich der Bewerbungsprozess eh stellenweise um Monate nach hinten hin ziehen. Jetzt nicht aus meiner persönlichen Erfahrung, aber wenn die Dauer des Bewerbungsprozesses sich stellenweise(das dürfte man ja fast groß schreiben, in diesem Zusammenhang) um Monate nach hinten hin ziehen kann, dann ist die Besetzung der Stelle ja noch dringender. Seine lange Kündigungsfrist ist damit umso einschränkender. Oder soll er erst kündigen und dann suchen? Wäre natürlich auch eine Lösung, haha. Ich bin selbst betroffen, bei Einstellung wurden drei Monate für beide Seiten in den Vertrag aufgenommen. Und mich lassen sie definitiv mir ziehen, wenn es zum Auftraggeber geht. Ansonsten besteht keine Chance auf einen Aufhebungsvertrag. Das ist definitiv ein Hindernis, auch wenn es nicht bei jeder Stellenausschreibung eine Rolle spielt. Die meisten Arbeitgeber sind mit Bewebern aus einer Festanstellung besser bedient, als mit Leuten, die aus irgendwelchen Gründen gekündigt wurden. Nicht jede betriebsbedingte Kündigung ist tatsächlich eine. |
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