Thema:
Re:Als Anwalt muss man ein dickes Fell haben flat
Autor: fianna
Datum:03.08.15 22:52
Antwort auf:Re:Als Anwalt muss man ein dickes Fell haben von Droog

>Will auch bei diesen Grundsätzlichkietn garnicht gegen argnumentieren. Aber was heißt hier Staatsanwaltschaft ärgern? Demontiert der Mandant sich dann nicht meistens auch selbst bzw lässt sich so richtig in die Scheiße reiten? Irgendwo kann auch ein Top-Anwalt keine Magie mehr betreiben oder dann Schaden abwenden.

Das ist doch eine Hauptaufgabe des Strafverteidigers. Die Polizei macht sehr oft Fehler. Sachen werden nicht in der Akte dokumentiert oder oft kommt auch der Klassiker: "Das machen wir immer so!" (Obwohl sie explizit eine Erlaubnis oder einen richterlichen Beschluss einholen müssten). Personenkontrolle und Fahrzeugkontrolle sind da so klassische Beispiele die von der Polizei oft falsch gemacht werden, oder ggf. nicht richtig in der Akte dokumentiert werden.

Daraus resultiert dann nicht sofort ein Freispruch, poisonous fruit doctrine gibt es in der Art nicht in Deutschland (erst ab festgestellter Willkür kann Beweismittelverbot greifen), aber das sind dann eben viele Argumente die man sammeln kann, die es wahrscheinlich machen, dass das Strafmaß eben nicht ausgeschöpft wird, weil eben alle Parteien wollen, dass man zu einem abschließenden Urteil kommt.

Ein Anwalt wird in der Regel gar nicht genau nachfragen, ob sein Mandant die Tat nun wirklich begangen hat oder nicht. Er dürfte auch nicht das Gegenteil behaupten, wenn er es besser wüsste (ist natürlich schwer nachweisbar und kein Anwalt würde das so direkt behaupten).

Ein guter Strafverteidiger kann sehr viel bewegen. "Geben sie es zu und zeigen Sie Reue" ist ggf. der letzte Schritt, wenn alles andere nicht mehr fruchtet.
Für ne reine Geständnisbegleitung braucht man keinen Anwalt. Viele Anwälte machen das so, Meist auf dem Dorf wo der Anwalt eben noch mit Amtsrichter und Staatsanwalt am gleichen Stammtisch sitzt.

"Das Opfer diskreditieren" ist eigentlich auch nicht typisch. Zumal das sobald Schöffen dabei sitzen, auch schnell kontraproduktiv werden kann. Kommt auch auf das Gebiet an. Bei Drogendelikten haben auch die Zeugen meist was auf dem Kerbholz.
Bei Gewaltdelikten ist das eventuell anders.

Anwälte die Familienrecht machen sind da viel schlimmer. Da wird schon im Vorfeld "gedroht", "erpresst" und "genötigt". Der Strafverteidiger kämpft gegen die Institutionen. Letzteres kann man IMO sehr gut rechtfertigen. Nem Vater das Kind wegzunehmen oder damit zu drohen, weil er angeblich Cannabis raucht fände ich moralisch viel schwieriger.

Der NSU Prozess ist jedenfalls überhaupt nicht typisch für normale Verhandlungen.


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