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>>Sie hat in der Wohnung tatsächlich einen eigenen Anschluss und sich jetzt einen eigenen Zugang bestellt. > >Wenn es nicht so wäre, wäre der Vermieter bzw. der Hauseigentümer auch verpflichtet, entsprechende Inhausverkabelung herzustellen. Festnetz gehört zur Grundversorgung.
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