Thema:
Re:Attentat Mannheim / Schusswaffeneinsatz der Polizei flat
Autor: Phil Gates
Datum:06.06.24 15:57
Antwort auf:Re:Attentat Mannheim / Schusswaffeneinsatz der Polizei von moishe maseltov

>>>>IMO sollte die Polizei generell das Recht haben ihre Waffe einzusetzen, sobald sie selbst mit einer Waffe bedroht werden bzw. in jedem Fall DANN, wenn der Täter zuvor schon andere Personen verletzt hat...
>>>
>>>Es wurde doch letztens erst in Dortmund ein Geflüchteteter in einer psychologischen Notsituation mit einigen MG Salven am Selbstmord gehindert.
>>
>>Die Polizei hat keine Maschinengewehre. Was Du meinst sind Maschinenpistolen. Und in Dortmund war es ein einziger Schuss aus einer normalen Dienstpistole, nachdem der Typ mit einer Eisenstange in der Hand auf den Polizisten zulief. Die anderen Geräusche auf dem Video stammen von einem Taser.
>>
>>gesendet mit m!client für iOS
>
>Denke er meint den alten Fall mit dem Senegalesen, bei dem der Prozess noch läuft. Hier ist der Senegalese auf Polizisten mit dem Messer zugelaufen
>----------------------
>Gesendet mit M! v.2.7.1 beta


OK, den Fall hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. Aber gerade der Fall zeigt doch, dass (möglicherweise) schießwütige Polizisten nicht damit durchkommen, sondern das gerichtlich aufgearbeitet wird. Es gibt übrigens auch Konstellationen, wo jemand objektiv nicht rechtmäßig handelt, dies aber aufgrund eines Irrtums nicht erkennen konnte oder fahrlässig nicht erkannt hat. Dann kann das immer noch zu einer Strafe führen, aber nicht wegen Totschlags, sondern wegen fahrlässiger Tötung. Das wird das Gericht entscheiden.


< antworten >