Thema:
Re:Berichterstattung ist eigentlich ganz gut, flat
Autor: Pat Bateman (deaktiviert)
Datum:01.06.24 14:53
Antwort auf:Re:Berichterstattung ist eigentlich ganz gut, von Lord Chaos

>>>>>>weitestgehend neutral. Negativ aufgefallen ist mir vor allem die Linke Mannheim, die das ganze so framt, dass die Polizei hier zwischen die Fronten von 2 Extremisten geraten wäre O_o.
>>>>>>Ich bin guter Dinge, dass der Täter auch entsprechend verurteilt wird, die Zeiten vom Ausländerbonus scheinen vorbei zu sein.
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>>>>>Was ist denn der "Ausländerbonus"? Und warum sollte sich was geändert haben?
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>>>>Damit meine ich vergleichsweise milde Strafen in der Vergangenheit, wo Täter z.B. angaben, von der Flucht traumatisiert gewesen zu sein, was schlicht eine nicht überprüfbare Behauptung und erst recht keine Rechtfertigung für Verbrechen ist.
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>>>Ich nehme mal an, dass du ein abgeschlossenes Psychologiestudium und auch entsprechende Erfahrungswerte als Gutachter hast, um zu diesem Urteil zu kommen, oder?
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>>>Und hast du denn ein paar Beispiele für die vergleichsweisen milden Strafen?
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>>>>Auch nicht abgeschobene Ausreisepflichtige würde ich da dazuzählen.
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>>>Weil das nicht immer so einfach ist - du kannst auch Straftäter nicht in ein Land abschieben, in dem beispielsweise noch Krieg herrscht. Ebenso kannst du Niemanden abschieben, bei dem nicht klar ist, aus welchem Land er kommt. Und dann spielt es auch noch eine Rolle, wie das Land reagiert, in das abgeschoben werden soll.
>>
>>Diese Argumente sind mir bekannt, trotzdem bleibt der Eindruck, dass die Anstrengungen diesbezüglich eher gering sind
>>Ich meine wir haben hier hunderttausende Ausreisepflichtige und ich kann mir nicht vorstellen, dass man so gar keine Personen aus dieser Gruppe abschieben kann.
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>Weil davon die Meisten eine Duldung haben, sei es aus Krankheitsgründen, Passlosigjeit (hier sei noch anmerkt, dass davon viele aus Ländern kommen, in denen es keine Ausweispflicht wie bei uns gibt) oder Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt haben.
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>Wohin willst du beispielsweise abschieben, wenn du nicht zweifelsfrei sagen kannst, dass der Flüchtling aus Land X kommt und/oder das Land , in das abgeschoben werden soll, sich quer stellt? Ebenso kannst du einen Piloten nicht zwischen, eine Abschiebung durchzuführen, wenn der Betroffene sich wehrt  und der Pilot deswegen eine eine Gefährdung der Flugsicherheit sieht?


Tolle Einstellung: da die Überprüfung umständlich und die Durchführung schwierig ist, versuchen wir es gar nicht erst. Meine Güte...


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