Thema:
Re:Maskenpflicht in Wien gefallen flat
Autor: hellbringer (deaktiviert)
Datum:06.03.23 09:40
Antwort auf:Re:Maskenpflicht in Wien gefallen von ChRoM

>Hm. Dein von Dir selbst gesetzter Link erklärt eigentlich, wann "Vermummung" zulässig ist:
>
>Gesundheitliche Gründe
>(Infektionsgefahr, Luftverschmutzung, witterungsbedingte Umstände)
>Beispiele: Mund- und Nasen-Schutzmasken, Atemschutzmasken; Gesichtsverhüllung zum Schutz vor Frost


Ja, aber nochmal: Wer entscheidet, was ein valider gesundheitlicher Grund ist? Der Polizist, der das kontrolliert? Der Richter, wenn man es auf ein Strafverfahren ankommen lässt? Es ist jedenfalls eine sehr ungute und schwammige Situation und wenn man keinen Ärger will, trägt man am besten keine Schutzmaske, außer man hat ein Attest von einem Arzt dabei, dass man diese zum Schutz vor Infektionen benötigt.

Im Artikel steht übrigens auch: "Mundschutz ist nur mit Attest erlaubt"


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