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| Autor: | _bla_ | ||
| Datum: | 05.01.23 14:38 | ||
| Antwort auf: | Re:my bad!! von Phil Gates | ||
>Dass es weiterhin ein erhebliches Risiko für Vorerkrankte ist - d'accord. Dass es per se gefährlicher als Grippe ist stelle ich infrage, denn der Grippeimpfstoff ist viel weniger effektiv und ich habe schon 2 Wochen mit Influenza flachgelegen. Also wirklich flach, konnte mich kaum bewegen, nicht zum Klo gehen ohne dass mir schwindelig wurde usw., und da war ich 18! Bei Corona war es jetzt genauso, aber nur für zwei Tage. Anekdotische Evidenz, ist mir schon klar, aber man kann wohl kaum verallgemeinern, dass das eine oder andere Virus gefährlicher ist. Es gibt halt immer noch massig Coronatote, viel mehr als Grippetote, trotz viel besserer Impfquoten als bei Influenza und vielen durchlebten Infektionen. Menschen völlig ohne Immunität gegen Corona gibt es in Deutschland wohl kaum noch. Du musst halt auch nicht nur an den klassischen Coronatoten mit Tod am Beatmungsgerät in der Intensiv denken, sondern auch an Sachen wie Nierenversagen und Thrombosen, Schlaganfälle und Herzversagen denken. Das scheint jetzt schon wichtiger zu sein, die Anzahl der Fälle auf den Intensivstationen hat viel stärker abgenommen, als die Anzahl der Toten. Was du angesichts deiner Anekdote auch berücksichtigen solltest: Das Risiko durch Corona hat wirklich eine sehr extreme Abhängigkeit von Alter der Patienten, deutlich stärker als bei Influenza. >Kann man so lesen, aber dass das nicht ausreicht, ergibt sich aus der Gesetzesbegründung und der Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. >Du kannst nicht einfach Grundrechte durch ein Gesetz einschränken; Du musst das entsprechende Grundrecht in der Gesetzesbegründung zitieren und erklären, warum welche Maßnahme nötig ist. Und da ist von anderen Infekten keine Rede. Stimmt, von anderen Infekten ist da nicht die Rede. Aber sehr wohl vom Schutz der vulnerabeln Bevölkerung: [https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003312.pdf] Ein hoher Anteil von Personen mit einer Immunität gegen das Coronavirus SARS-CoV- 2 senke zwar die Wahrscheinlichkeit schwerer SARS-CoV-2-Ausbrüche, die das öffentliche Gesundheitssystem überfordern könnten. Insbesondere die vulnerable Bevölkerung sei jedoch weiterhin gefährdet, weil eine Schutzimpfung nicht in jedem Fall eine schwere Erkrankung und eine Hospitalisierung verhindern könne. Das liest sich doch eher nach: Überlastung der Krankenhäuser ist ziemlich unwahrscheinlich, aber die vulnerable Bevölkerung muss trotzdem geschützt werden. Vor allem wird da sogar als Begründung genannt, das die Impfung nicht in „jedem Fall eine schwere Erkrankung“ verhindert. Es wird also nicht mal behauptet, das auch das das Restrisiko durch Corona nach der Impfung höher ist als bei anderen Erkrankungen wie Influenza oder RSV. Auch in der Begründung des Gesetzes finde ich jetzt erstmal keinen klaren Hinweis darauf, dass die Verhinderung von Coronainfektionen ausschließlich dazu dienen soll, das das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. >Die Frage ist, ob wirklich zwei Zwecke gemeint sind. Das kann auch Sloppy Drafting sein, und das ist in letzter Zeit nicht selten. Mag sein. Aber wie soll dann eine Gericht entscheiden, was der Gesetzgeber nun wirklich erreichen wollte? Wenn es sich weder auf die Formulierungen im Gesetz noch in der Begründung berufen kann? >Ich sag ja nicht, dass das nicht geht. Das Gesetz gibt es de lege lata nicht her. Das das Gesetz sich gegen COVID-19 und nicht gegen RSV & Influenza richtet, da gehe ich ja mit. Aber da rauszulesen, das es nur um den Schutz des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur geht und der Schutz vor Corona nur als Mittel zum Zweck, aber nicht als Selbstzweck beabsichtigt ist, das scheint mir anhand von Gesetzestext und Begründung doch eher ein abwegige Interpretation. >Nein. Deutschland hatte nie eine Zero-Covid-Strategie, wir haben "flatten the curve" gemacht, also versucht, die Wellen abzubremsen, bis ein Impfstoff verfügbar ist, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Deutschland hatte keine Zero-COVID Strategie, was aber gleichzeitig auch nicht bedeutet, das man nicht versucht hat die Anzahl der Infektionen mit milden Mitteln zu reduzieren. Es gibt ja nur nur die extreme Zero-COVID und keinerlei Maßnahmen, sondern man kann, auch dann wenn klar ist, das sich damit viele Infektionen nicht verhindern lassen, trotzdem die Zahl der Infektionen reduzieren, auch wenn dank Impfungen, auch ohne Maßnahmen keine Überlastung der Krankenhäuser mehr droht, wohl aber mehr Todesfälle und andere erhebliche Verschlechterungen des Gesundheitszustands vieler Menschen. >Das hat ja auch relativ gut geklappt. Aber das heißt nicht, dass man das nicht permanent neu bewerten muss. Was man nie gemacht hat (die Querdenker indes immer behauptet haben): Das Prinzip der Eigenverantwortung (das steht auch im Grundgesetz, Art. 2 Abs. 1 GG) und des allgemeinen Lebensrisikos zugunsten einer Vollkasko-Absicherung gegen das Virus aufzugeben. Die Länder, die das versucht haben, sind übrigens allesamt gescheitert bzw. haben die Strategie aufgegeben (siehe China, aber auch Oz und NZ). Man muss der Strategie aber zu Gute halten, das sie vor Delta und Omikron ziemlich gut funktioniert hat, auch in Ländern wie NZ und Taiwan und dort insgesamt zu weniger Einschränkungen im Alltagsleben geführt hat, als unsere Maßnahmen. Ich bin auch bei Deutschland der Überzeugung das Winter & Frühjahr 2020/2021 auch im Sinne der Freiheit hätten wesentlich besser laufen können, wenn man dort jeweils mit deutlich strengeren Maßnahmen aber dafür kürzen Maßnahmen reagiert hätte. Dann wäre Kontaktverfolgung durchgängig möglich gewesen und wir hätten wohl ein Großteil der Zeit ohne große Einschränkungen und Infektionsrisiko erlebt im Gegenzug für ein paar Wochen strengerer Maßnahmen. Stattdessen haben monatelange Larifari Maßnahmen bekommen, die ich durch ihre lange Dauer bei gleichzeitig schlechter Wirksamkeit für wesentlich dramatischer halte. |
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