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| Autor: | reservekasper | ||
| Datum: | 14.01.22 17:47 | ||
| Antwort auf: | im Mediamarkt und zu meiner Überraschung … von Telemesse | ||
>muß man da gar keinen Impfstatus und Ausweis vorzeigen sondern kommt einfach mit FFP2 Maske rein. >Seit wann ist das denn so? Wenn ich das richtig sehe, ist diese Regelung zumindest dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration nicht bekannt. Ich finde zumindest nichts in der Liste (siehe unten) was auf den Mediamarkt passt außer sie haben ein paar Alibiweihnachtsbäume im Sortiment. Außerdem finde ich es maximal beschissen wie schlecht die Regelungen auffindbar sind. Bei der Müllentsorgung gibt es in München z.B. ein A-Z mit Hinweis welche Tonne aber bei was derart einschneidendem wie Corona scheint es unmöglich schnell und verständlich heraus zu bekommen was gilt. Zumindest in Bayern. Kann eigentlich nicht so schwer sein eine Liste ins Netz zu stellen in der Art Apotheke: keine Zugangsbeschränkung Diskothek: geschlossen Friseur: 2G ÖPNV: 3G Zoo: 2G+ gerne noch eine dritte Spalte für Maskenpflicht und wenn ja welche. oben erwähnte Liste: "Für Kunden von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote gilt weder 2G noch 2G plus, soweit sie der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Zum täglichen Bedarf gehören insbesondere Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte Schuhgeschäfte Bekleidungsgeschäfte Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren Filialen des Brief- und Versandhandels Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte Baumärkte, Gartenmärkte Verkauf von Weihnachtsbäumen Großhandel" [https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php] "Handels- Und Dienstleistungsbetriebe, Märkte, Messen" -> "Was gilt für Handels- und Dienstleistungsbetriebe?" |
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