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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 29.10.21 12:26 | ||
| Antwort auf: | Re:Sohn (2 Jahre) von Matt | ||
>>Nochmal: Es geht nicht um die Infektion an sich. Dass die Erzieherin sich infiziert, dafür kann sie nichts. Es gibt aber durchaus Fälle, wo eine Infektion strafrechtlich verfolgt werden kann. Bspw. wenn die Partner vereinbaren, einen HIV-Test zu machen und dann auf ein Kondom zu verzichten. Partner A fälscht das Gesundheitszeugnis vom Arzt und ist in Wahrheit unwissentlich mit HIV infiziert. Partner B wird auch infiziert. A ist strafbar. Zu diskutieren ist in dem Fall allenfalls, ob A vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Wenn also hier Tests nicht gemacht oder Testergebnisse oder Impfnachweise gefälscht waren, dann ist das justiziabel. Wenn alle alles richtig gemacht haben, nicht. > >Es geht darum, dass ich mich Frage, wie niederträchtig man sein kann, während eine Pandemie hinter jeder Infektion die Möglichkeit einer Schadenersatzforderung zu wittern? Du verkennst völlig meine Motivation. Es geht darum, dass speziell die Regeln in Gemeinschaftseinrichtungen kein Selbstzweck sind. Im Privaten kann jeder sein Risiko selbst beeinflussen. Auf der Arbeit oder in Kitas oder Altenheimen nicht. Daher müssen dort Regeln konsequent umgesetzt und Verstöße geahndet werden. Vielleicht liegt es an der Fachrichtung, auf die ich mich spezialisiert habe. Im Wettbewerbsrecht ist es so ausgestaltet, dass in erster Linie der Wettbewerb die Regeln kontrolliert (d.h. z.B. irreführende Werbung gerichtlich verfolgt) und nicht der Staat. Da, wo der Staat nicht von sich aus Missstände behebt, ist es legitim, sie auf dem zivilrechtlichen Wege zu sanktionieren. Raubkopieren ist ne Straftat, aber die Staatsanwälte haben besseres zu tun, Downloader zu verfolgen. Dann macht es halt die Industrie selbst. > >Wie gesagt, wenn vollkommen offensichtlich gegen Standards verstoßen wird, bin ich bei dir. Aber aus: Zwei Kindergärtnerinnen werden positiv getestet ein solches Konstrukt zu erstellen, das ist vollkommen absurd. Ich finde, dass du dich dafür schämen solltest. Hast Du in meinem ersten Posting dazu den Disclaimer nicht gelesen? Ich habe doch ausdrücklich geschrieben: es kommt auf die konkreten Umstände an. Und dann habe ich klipp und klar geschrieben, unter welchen Umständen ich ein Exempel statuieren würde. Nämlich wenn bewusst Vorschriften zur Pandemienbekämpfung ignoriert werden. > >Ich bin ja selbst Pandemiegeschädigt und hab gerade ein Strafverfahren am Hals, weil ich mich gegen fünf dieser Schwurbelidioten gewehrt habe, ich bin also definitiv in der Lage, diese Leute zu hassen, aber die Kindergärtnerinnen eben mal zu verunglimpfen, nichts anderes ist das imo, finde ich Pfui. Ich habe nicht alle Kindergärtnerinnen verunglimpft. Weder im Kindergarten meines Sohnes, noch meiner Tochter gab es einen einzigen Fall. Weder bei den Kindern, noch den Fachkräften. |
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