Thema:
Re:Puh,dieser Impfverweigerer aus der akt. Spiegelreport flat
Autor: Phil Gates
Datum:08.09.21 12:59
Antwort auf:Re:Puh,dieser Impfverweigerer aus der akt. Spiegelreport von Mampf

>>>>>>Es fällt mir immer schwerer zu akzeptieren, dass wir so solidarisch sind, auch solche Knallköppe intensivmedizinisch zu betreuen. Eigentlich müsste man Leuten, die sich nicht impfen lassen, obwohl sie es könnten, die Behandlungskosten in Rechnung stellen. Da kämen sicherlich binnen kurzer Zeit einige Mittelklasse-Neuwagen zusammen. Aber dann kommen gleich wieder die um die Ecke, die Raucher für die Krebsbehandlung in die Haftung nehmen wollen, oder Fußballer für ihre Sportverletzungen.
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>>>>>Ich finde es erstaunlich, sowas von einem Juristen zu lesen.
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>>>>Warum?
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>>>Weil es schon begründbar sein muss, warum selbstverschuldetes verhalten A anders behandelt wird als selbstverschuldetes Verhalten B.
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>>>>Es sollte unstrittig sein dass die Einforderung von Solidarität Grenzen hat.
>>>>Sind wir uns soweit einig?
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>>>Es gibt einen Unterschied zwischen Solidarität und medizinisch notwendiger Versorgung.
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>>>>Und wenn das so ist, zieht Phil offenbar woanders eine Grenze als Du.
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>>>Na dann, wenn das Prinzip der gesundheitlicher versorgungen auf Meinungen individueller Bürger besteht, dann Prost Mahlzeit.
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>>>>Warum sollte das deiner Meinung nach nicht vereinbar mit unserem Rechtsverstädnnis sein?
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>>>Weil es da bestimmte Grundsätze gibt, wo willkürliche grenzsetzungen nichts zu suchen haben.
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>>Nur weil hier jemand seine Privatmeinung von sich gibt, heisst das nicht dass seine professionelle Meinung so ist bzw. er das dann dort nicht nach dem Gesetz halten würde. Verteidiger von Kriminellen sind mit ziemlicher Sicherheit auch nicht immer überzeugt davon davon dass ihr Mandant unschuldig ist.
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>Absolut, ich will ihm jetzt seine professionallität nicht absprechen, aber er sollte ja Grundsätze kennen und warum es sie gibt.


Der Grundsatz ist erst einmal, dass niemandem in Deutschland eine notwendige medizinische Versorgung verwehrt werden darf. Das kann so weit gehen, dass man die Krankenkasse verklagen kann, dass sie ein - sogar nicht zugelassenes - Präparat bezahlt, wenn dieses eine gewisse Heilungschance bietet (etwa Zolgensma, die "Millionenspritze"). Allerdings muss die Krankenkasse nicht notwendigerweise alles bezahlen. Sie tut das bei Zahnersatz in der Regel nicht, sie tut das bei Brillen erst dann, wenn man ohne Brille nahezu blind wäre etc. Die Kasse muss mir auch keine Prothese bezahlen, wenn ich mir den Fuß mit Absicht abgehackt habe o.ä. Dann muss ich mit dem Stumpf halt leben.

So weit würde ich natürlich vorliegend nicht gehen. Ich würde dem Schwurbler - wie hier schon jemand geschrieben hat - natürlich nicht die Schläuche rausziehen und ihn vor die Tür setzen. Und weil wir hier über lebensrettende Maßnahmen reden, und man zugunsten des Typen annehmen muss, dass er wohl wirklich geglaubt hat, Corona könne ihm nichts anhaben bzw. er auf einen milden Verlauf gehofft hat, kann man hier wohl nicht unterstellen, dass er sich wirklich vorsätzlich im juristischen Sinne auf die ITS gebracht hat. Daher ist mein Gedanke, ihn an seinen Behandlungskosten zu beteiligen, praxisuntauglich. "Heilsam" für viele andere Schwurbler wäre so ein Exempel aber vielleicht schon.

Und worüber man am Ende vielleicht schon nachdenken muss (hoffentlich kommt es nicht so weit): Wenn triagiert werden müsste, weil die ITS volllaufen, dann müsste man sich schon überlegen, ob man ihm den Schlauch rauszieht und ihn einem schwerkranken Kind gibt, welches nichts für seine Erkrankung (egal ob Corona oder Krebs o.ä.) kann.


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