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| Autor: | Matze | ||
| Datum: | 28.07.21 11:40 | ||
| Antwort auf: | Re:Ich glaube, die Kongruenz zwischen... von born_trippy | ||
>Nein, die wird nicht kommen. Die würde vom Bundesverfassungsgericht sofort einkassiert und das ist auch gut so. Ganz bestimmt, von einem Gericht, dessen Richter sich von Merkel zum Essen einladen lassen und das sich schon bei der "Bundesnotbremse" komplett die Karten gelegt und gegen die Meinungen praktisch aller Verfassungsrechtler entschieden hat. Ich empfehle auch, mal die Begründung zu lesen, mit der die Eilanträge gegen die Masern-Impfpflicht abgelehnt wurden: "Ziel des Masernschutzgesetzes ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist" Und da geht es um eine Krankheit, die wesentlich seltener tödlich oder mit Komplikationen verläuft als Covid19. |
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