Thema:
Arbeitgeberposition - und so sieht die AK das flat
Autor: Vetinari
Datum:12.07.21 14:33
Antwort auf:Situation in Österreich von hellbringer

>Da es keine Impfpflicht gibt, hat ein Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht auf Auskunft über den Impfstatus. Ein Arbeitgeber müsste schon ein besonderes Interesse an dieser Auskunft geltend machen, etwa die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes von Klienten. Da aber wissenschaftlich noch gar nicht geklärt ist, ob die Impfung einen wirksamen Schutz vor einer Ansteckung anderer Menschen bietet, ist dieses Interesse derzeit schwer zu begründen. Eine Erhebung des Impfungsstatus von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist auch datenschutzrechtlich problematisch, da Gesundheitsdaten als sensible Daten einem besonders strengen Datenschutz unterliegen.

>Unabhängig davon, ob jemand geimpft ist oder nicht, ist bei einem Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen nach der derzeitigen COVID-19-Öffnungsverordnung ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten und eine Maske zu tragen. Sollte diese Bestimmung in Zukunft für Geimpfte nicht mehr gelten, so ändert auch das an der Frage zum Impfstatus nichts. Arbeitnehmer/-innen könnte aber freiwillig bekanntgeben, dass sie geimpft sind, um so zu allfälligen Erleichterungen zu kommen.

[https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210613_OTS0013/muss-ich-dem-arbeitgeber-sagen-ob-ich-geimpft-bin-ak-gibt-antworten-auf-brisante-arbeitsrechtliche-fragen-zur-corona-impfung]

[https://ooe.orf.at/stories/3108132/]

Die Realität wird wieder mal vor Gericht ausgefochten werden. Bei uns versucht es der Chef halt mit subtilen Fragen rauszufinden "na, wie war die zweite Impfung?" ;)


< antworten >