Thema:
Re:Covidiot-Richter kritisiert Lockdown-Gesetz flat
Autor: Phil Gates
Datum:13.04.21 09:52
Antwort auf:Re:Covidiot-Richter kritisiert Lockdown-Gesetz von _bla_

>
>>Schalt mal nen Gang zurück. Covidiot ist man sicherlich nicht schon deshalb, weil man sich Gedanken darüber macht, ob bestimmte Gesetze verfassungswidrg sind. Sei froh, dass es unabhängige Gerichte gibt. Nur weil Pandemie ist, heißt das nicht, dass die Regierung ohne Kontrolle durch Parlamente und Justiz schalten und walten kann, wie es ihr beliebt.
>
>Natürlich braucht es Kontrolle. Aber zur Gewaltenteilung gehört eben auch dazu, das der Gesetzgeber, gerade auch bei unklarer Faktenlage, Einschätzungen treffen darf und Prioritäten setzen darf. Es gab leider einige Urteile zu den Coronamaßnahmen in letzter Zeit, in denen Gerichte meiner Meinung diesen Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers nicht ausreichend berücksichtigt haben. Natürlich sind möglichst milde Maßnahmen geboten, aber es ist unklar, welche Maßnahme wie stark wirkt und das Problem ist eilig genug, damit man nicht Maßnahmen durchprobieren muss.


Das Problem ist: die Verfassung stellt Regeln auf, an die sich der Gesetzgeber halten muss, wenn er Grundrechte einschränkt. Das ist auch gut so. Die meisten Urteile haben nicht zum Gegenstand gehabt, dass die Maßnahmen nicht sinnvoll, geboten etc. sind, sondern dass sie nicht wissenschaftlich begründet werden und damit willkürlich und verfassungswidrig sind. Das mag man jetzt kritisieren, aber es wäre ein Dammbruch, Gesetze und Verordnungen wegen heerer Ziele durchzuwinken, obwohl sie rechtswidrig sind. Siehe Luftsicherheitsgesetz. Oder nimm Partei- und Versammlungsverbote für politisch unliebsame Strömungen.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >