Thema:
Corona Notbremse - Das soll kommen flat
Autor: Telemesse
Datum:10.04.21 20:17
Antwort auf:Deutschland und Corona #10: Donnerstag ist Ruhetag von Cerberus


Kontaktbeschränkungen
Zu den Notbremse-Regelungen gehören unter anderem strikte Kontaktbeschränkungen. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich dann nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

Ausgangssperren
In betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten sollen zudem nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr gelten. Ausnahmen sind nur in "begründeten" Fällen möglich. Als Beispiele dafür werden genannt medizinische Notfälle, berufliche Gründe oder auch die Versorgung von Tieren.

Schulen
Präsenzunterricht soll auch bei Überschreitung des Inzidenzwerts 100 möglich sein. Für Schülerinnen und Schüler schlägt der Bund - inzidenzunabhängig - eine Testpflicht vor: Wer am Präsenzunterricht teilnimmt, sei zweimal in der Woche zu testen. Erst ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis sollen die Schulen schließen. Es darf jedoch auch dann Notbetreuung in Schulen geben und Abschlussklassen können von der Schließung ausgenommen werden.

Geschäfte
Ladengeschäfte und "Märkte mit Kundenverkehr für Handelsangebote" dürften in den Corona-Hotspots nicht mehr öffnen. Der Lebensmittelhandel ebenso wie Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte blieben von den Maßnahmen ausgenommen.
Freizeit, Kultur, Gottesdienste
Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder oder auch Clubs dürfen nicht öffnen. Auch Zoos, Theater, Kinos und Museen müssen schließen.

Für Gottesdienste und andere Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen, sollen keine strengeren Regeln kommen. Es gälten die bereits bestehenden Maßnahmen insbesondere aus den Rechtsverordnungen der Länder, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Gastronomie und Tourismus
Restaurants und Betriebskantinen dürfen dann keine Gäste mehr empfangen. Die "Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken" ist aber erlaubt. Urlaubsreisen sind nicht möglich: "Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt", heißt es in der "Formulierungshilfe" der Bundesregierung.

Sport
Grundsätzlich wird Sport untersagt. Ausgenommen ist laut des Vorschlags lediglich "die Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands" ausgeübt werden. Profisport darf stattfinden, allerdings weiterhin ohne Zuschauer.

[https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/neue-corona-notbremse-diese-regeln-sind-geplant,SUBVkd6]


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