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| Autor: | thestraightedge | ||
| Datum: | 17.02.21 16:38 | ||
| Antwort auf: | Re:Februar zurückbuchen NT von MattR | ||
>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft. >>> >>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen... >> >>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts. > >Kann man da nicht vor Gericht gehen? Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden. Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab. |
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