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| Autor: | MattR | ||
| Datum: | 17.02.21 16:06 | ||
| Antwort auf: | Re:Februar zurückbuchen NT von Phil Gates | ||
>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft. >> >>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen... > >Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts. Kann man da nicht vor Gericht gehen? gesendet mit m!client für iOS |
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| < antworten > | |||