Thema:
Re:Hast du denn irgendwas gesagt zu ihm? flat
Autor: suicuique
Datum:20.01.21 13:41
Antwort auf:Hast du denn irgendwas gesagt zu ihm? von Derrick

>Also ihn damit konfrontiert dass das nicht geht? Und du so nicht mehr kommen wirst? Klar kannste es im nachhinein melden aber dann wird er es halt beim Gesundheitsamt abstreiten und wahrscheinlich wird wenig bis nichts passieren.

Unterschätze nie die Wirkung von unabhängigen Anzeigen.
Selbstverständlich streitet der Angezeigte die Vorwürfe erst mal ab. Sei es jetzt was Hygienevorschriften angeht oder Drängler auf der Autobahn.
Das sollte aber kein Grund zum Nichthandeln sein. Es braucht nur ein zwei weitere die auch dagegen vorgehen und schon staht da nicht mehr "Wort gegen Wort".

Also das jetzt komplett losgelöst von diesem konkreten Fall.
Kenne halt auch viele die sich über Verkehrsraudis aufregen und die sich akut durch deren Fahrweise bedroht gefühlt haben aber dennoch nicht zur Polizei gegangen sind, weil ... "es bringt ja eh nix".

Doch, tut es. Die Wahrscheinklichkeit ist nämlich hoch dass es nicht ein einmaliges Vergehen war. Und wenn man der dritte ist der ne Anzeige erstattet bringt ihm sein Abstreiten auch nichts mehr.

so geschehen bei meinen (Senioren-)Eltern die mal übelst angedrängelt worden sind.
Da stand auch Wort gegen Wort. Aber davor hatten auch schon andere seine Fahrweise zur Anzeige gebracht. Resultat: Gerichtsverfahren und Verurteilung.

gruß


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