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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 07.01.21 20:10 | ||
| Antwort auf: | zu den Versammlungen von enju | ||
>Finde ich tatsächlich interessant. Die Hausverwaltung meiner Wohnung hatte das ewig rausgezögert und dann Ende Dezember zu ner Versammlung geladen auf der nur die Abrechnung genehmigt werden sollte. In der Einladung stand dass von Teilnahme abgeraten wird und man vom Vollmachtsrecht gebrauch machen soll und es ist tatsächlich niemand gekommen und der Verwalter hat das quasi alleine gemacht mit Vollmachten für die Abrechnung. > Haben wir ähnlich gemacht und wir hatten auch merklich weniger Teilnehmer als üblicherweise. Die Quote lag bei uns aber etwa bei 50% des Üblichen. Null Anwesende wäre mein Traum gewesen. Allerdings sind diese ganzen Einladungs- und Durchführungsprocedere mit dem Ziel Präsenzloser Versammlungen rechtlich in einer Dunkelgrauzone und so getroffene Beschlüsse rechtlich eigentlich immer anfechtbar. >Hat mich tatsächlich sehr gewundert weil ich von anderen Versammlungen her gedacht hätte dass da einige Querulanten am Start sind (eine Kollegin aus dem Beirat hat auch Ende Februar bei der Rechnungsprüfung schon feinstes Querdenker Material von sich gegeben...). > >Ging es bei den Versammlungen um wichtige Themen wie Sonderumlagen oder sowas? Wie verwalten insgesamt etwa 50 Liegenschaften. Bei 20,in denen nichts wichtiges anstand haben wir die Versammlungen ausgesetzt. In den anderen hatten wir durchwegs Beschlüsse für wichtige Sachen zu treffen (U.a.Heizungssanierung für etwa 100k€, Tiefgaragensanierung für etwa 200k€, Gerichtsverfahrensbeschlüsse für Bauträgerklagen etc.) Theoretisch musst du als Verwalter für nahezu jede Maßnahme einen Beschluss der ETV einholen. Ich würde mal schätzen, das 50% unserer dieses Jahr durchgeführten und notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen rechtlich anfechtbar ist aber nichtsdestotrotz notwendig war. Von den Verbänden und insbesondere vom Gesetzgeber kam allerdings ausser ein „Mal Kucken“ nichts was einem als Verwalter in der Praxis Rechtssicherheit geben könnte. |
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