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| Autor: | Doki Nafaso | ||
| Datum: | 05.01.21 21:14 | ||
| Antwort auf: | Re:Zur sportlichen Betätigung... von jabbathehutt | ||
>>>hier wird aber alles eingeschränkt. >> >>Wie kommst du denn bitte darauf? Arbeitswege und Arztbesuche sind z.B. ausdrücklich ausgenommen. > >Alles außer triftige Gründe...so steht es da. >Und natürlich ist Arbeit oder ein Arzt ein triftiger Grund. Und jetzt? Es bleibt dabei, dass die Regel bisher gerichtlich bestätigt ist. |
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