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| Autor: | tak | ||
| Datum: | 05.01.21 17:30 | ||
| Antwort auf: | Re:Die 15km-Regel wird als erstes gerichtlich von jabbathehutt | ||
>Natürlich kann man es in der Situation niemand recht machen... >Aber es sind Juristen dabei, die wissen müssen, was geht, und was nicht. >und das wird niemals funktionieren. In Sachsen funktionierts immerhin seit knapp einem Monat. Was mich ein wenig wundert, denn die Begründung von nächtlichen Ausgangssperren und begrenztem Bewegungsradius ist IMHO recht wackelig. Naja mich persönlich triffts wenig, außerhalb Sachsens wird es sowieso wohl nicht viele Landkreise betreffen (ohne jetzt die genauen Zahlen zu recherchieren). Aber mal schauen wie es bundesweit geregelt wird - nur Einkaufen und "Sport und Bewegung im Freien" oder doch strikter. |
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