Thema:
Re:Zwangsweise Unterbringung: Voraussetzungen? flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:27.10.20 11:40
Antwort auf:Zwangsweise Unterbringung: Voraussetzungen? von BOBELE

>
>Thema Attila Hildmann:
>
>Es scheint mir ganz offensichtlich, dass Hildmann unter schweren Psychosen leidet. Und wenn ich das richtig auffasse, ist in solchen Fällen eine Zwangseinweisung angezeigt, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Nur... wo liegen hier die Grenzen?
>
>Eine Selbstgefährdung erkennt man vielleicht nicht, abgesehen davon, dass sich seine Psychosen unbehandelt eventuell verfestigen. Bei der Fremdgefährdung bin ich mir aber langsam nicht mehr sicher. Muss hier jemand wirklich selber unter Einfluß einer Psychose körperliche Angriffe ausführen? Oder reicht es, wenn er die öffentliche Sicherheit und Ordnung dadurch gefährdet, dass er zu Straftaten auffordert oder zu Gewalt animiert? Durch das, was er so von sich gibt in Kombination mit der Reichweite, die er bei den anderen Irren über seine Kanäle generiert, scheint mir dieser Punkt längst erreicht.
>
>Mal ein paar Beispiele?
>
>"Für immer Gummizelle für den Illuminaten-Untermenschen Macron!"
>
>"Wir haben in den 90ern Satanisten (...) gejagt und geboxt. Ja, ich bin sehr stolz darauf!"
>
>"DIE MÜSST IHR EUCH ALLE MERKEN!" als Kommentar zu einer Namensliste
>
>"Wir leben nur für das Ziel, sie zur Strecke zu bringen!"
>
>"Wir werden dafür sorgen, dass ihr vor ein Militärgericht kommt!"
>
>"Wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertretet (sic) auf einem öffentlichen Platz.”
>
>"Gehe ich beim Kampf für unsere Freiheit drauf, dann nur mit der Waffe in der Hand und erhobenen Hauptes (...)" neben Selfie mit Sturmgewehr
>
>Darüber hinaus veröffentlicht er immer wieder private Telefonnummern und Adressen von Menschen (Journalisten, Kolunmisten, Satiriker etc.), die er in den Zeilen zuvor als Volksverräter, Parasiten, Untermenschen-Abschaum, Verbrecher oder stinkenden Müll beschimpft hat. Auch hier ist mMn die Intention ganz klar.
>
>Ich frage mich also: Wann ist der Punkt erreicht, an dem so ein Mensch als "Fremdgefährder" zwangseingewiesen werden kann? Und wärs bei Hildmann nicht langsam so weit?


Meinungsfreiheit beinhaltet auch das Hinnehmenmüssen dummer und falscher Meinungen. Überschritten wird die Grenze des zwangsläufig Akzeptablen meiner Meinung nach aber erst bei konkreten Drohungen oder Aufrufen zur Gewalt. Auf keines der genannten Beispiele trifft das zu, nicht mal auf die Aussage zu Beck, Hildmann ist schliesslich nicht Kanzler. Ihn allein aufgrund solcher hypothetischen Aussagen aus der Öffentlichkeit zu entfernen hielte ich schon für sehr bedenklich. Aber die Chancen, dass dies eines Tages passieren wird, stehen nicht schlecht, falls er noch weiter in den Irrsinn abdriftet und sich radikalisiert.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname