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| Autor: | Demonted | ||
| Datum: | 22.04.20 08:50 | ||
| Antwort auf: | Re:Das stimmt doch gar nicht von deros | ||
>Es gilt doch in Deutschland, dass du zusammen mit einer haushaltsfremden Person unterwegs sein darfst. Dann sollte es doch nicht problematisch sein, wenn du deine Oma kutschierst? Klar, viele Supermärkte lassen Zweiergruppen nicht mehr rein, aber da ist es im Zweifel eh besser, wenn deine Oma im Auto wartet. Ja sogar Söder hat da glaube ich eingelenkt, Herr Hans noch nicht. Das ist die Auflistung triftiger Gründe im Saarland, um sein Haus bzw. Grundstück verlassen zu dürfen. Unterstützungsbedürftig ist eben extrem schwammig, im Zweifel hat der Kontrollierende recht. Wie wird eigentlich "ALT" definiert? Ab 40? 50? :-) Ausübung beruflicher Tätigkeit Inanspruchnahme von Notbetreuung Ablegen von Prüfungen Arztbesuche und Behandlungen Blutspenden Besuche bei "Angehörigen helfender Berufe", z.B. Psycho- und Physiotherapeuten Briefversand Sport, wenn man Abstand hält, nicht mehr als zwei Personen Spaziergänge, wenn man Abstand hält Versorgungsgänge, etwa Lebensmittel, Tierbedarf Bankgeschäfte am Geldautomat oder in der Filiale Einkäufe im Heimwerker- und Gartenmarkt Einkäufe in wiedereröffneten Geschäften Besuche bei Lebenspartnern, Alten, Kranken und Menschen mit Einschränkungen Wahrnehmung des Sorgerechts Besuche und Betreuung von Kindern, die beim anderen Lebenspartner leben Begleitung von Minderjährigen und Unterstützungsbedüftigen Begleitung von Sterbenden Beerdigungen im engen Familienkreis Spaziergänge mit dem Hund Versorgung von Tieren (Pferde, Schafe, Hühner etc.) Termine bei Behörden, Gerichten, Anwälten, Notaren Sitzungen im Ehrenamt für Organe in Anstalten, Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts |
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