Thema:
Re:Das stimmt doch gar nicht flat
Autor: Demonted
Datum:22.04.20 08:50
Antwort auf:Re:Das stimmt doch gar nicht von deros

>Es gilt doch in Deutschland, dass du zusammen mit einer haushaltsfremden Person unterwegs sein darfst. Dann sollte es doch nicht problematisch sein, wenn du deine Oma kutschierst? Klar, viele Supermärkte lassen Zweiergruppen nicht mehr rein, aber da ist es im Zweifel eh besser, wenn deine Oma im Auto wartet.

Ja sogar Söder hat da glaube ich eingelenkt, Herr Hans noch nicht.

Das ist die Auflistung triftiger Gründe im Saarland, um sein Haus bzw. Grundstück verlassen zu dürfen. Unterstützungsbedürftig ist eben extrem schwammig, im Zweifel hat der Kontrollierende recht. Wie wird eigentlich "ALT" definiert? Ab 40? 50? :-)

Ausübung beruflicher Tätigkeit
Inanspruchnahme von Notbetreuung
Ablegen von Prüfungen
Arztbesuche und Behandlungen
Blutspenden
Besuche bei "Angehörigen helfender Berufe", z.B. Psycho- und Physiotherapeuten
Briefversand
Sport, wenn man Abstand hält, nicht mehr als zwei Personen
Spaziergänge, wenn man Abstand hält
Versorgungsgänge, etwa Lebensmittel, Tierbedarf
Bankgeschäfte am Geldautomat oder in der Filiale
Einkäufe im Heimwerker- und Gartenmarkt
Einkäufe in wiedereröffneten Geschäften
Besuche bei Lebenspartnern, Alten, Kranken und Menschen mit Einschränkungen
Wahrnehmung des Sorgerechts
Besuche und Betreuung von Kindern, die beim anderen Lebenspartner leben
Begleitung von Minderjährigen und Unterstützungsbedüftigen
Begleitung von Sterbenden
Beerdigungen im engen Familienkreis
Spaziergänge mit dem Hund
Versorgung von Tieren (Pferde, Schafe, Hühner etc.)
Termine bei Behörden, Gerichten, Anwälten, Notaren
Sitzungen im Ehrenamt für Organe in Anstalten, Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts


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