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| Autor: | Mampf | ||
| Datum: | 23.03.20 02:10 | ||
| Antwort auf: | Ist die Rechtsverordnung schon irgendwo veröffentlicht? von Eidolon | ||
"§11 . . . (4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestab-stands von 1,5 Metern eingehalten werden." Das ist schon heftig und imo ne Nummer zu hart. Hoffe, da wird nicht genau hingeguckt |
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