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>>>>…sofern der Joe deutscher Staatsbürger ist (lebt wohl in Griechenland), könnte man ihn dafür auch wegen Tierquälerei anzeigen – ist immerhin eine Straftat. >>> >>>Auch wenn es in Neuseeland legal wäre (wovon ich jetzt ausgehe)? >> >>Es ist wohl kompliziert, kann hier auch nur Recherche à la Professor Google/ChatGPT anbieten. Demnach könnte es gut sein, dass diese Art der Fallen in Neuseeland auch nicht erlaubt sind, zumindest, wenn das Tier unnötig leidet. Kommt wohl auch noch auf die Gegend an. Unter bestimmten Dingen können dt. Staatsbürger auch im Ausland belangt werden: [https://www.lecturio.de/mkt/jura-magazin/anwendbarkeit-des-deutschen-strafrechts-im-ausland/] > >Nicht vergessen, das ist Privatgelaende. Die haben da mehr Freiraum was in der freien Natur erlaubt ist (wie z.B. Holz beschaffen oder offenes Feuer). Wie es bzgl. Tierschutz aussieht, das kann ich nicht sagen.
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