Antwort auf den Beitrag "Re:Verbraucherzentrale vs Amazon" posten:
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>>>>Ich meine, es sollte logisch sein dass ein Preiserhöhung immer nur von einer Seite gewollt wird. Also muss es auch ein, wie auch immer geaertetes, Gesetzkonformes Konstrukt geben diese realisieren zu können. >>>> >>> >>>Nicht wirklich. Das Gesetz sieht das bei Dauerschuldverhältnissen nicht vor. >> >>Sind Mieten kein Dauerschuldverhältnis? Oder Arbeitsverträge? >>Bei diesen sind doch Anpassungen auch möglich ohne dass die Verträge neu geschlossen werden müssen. >> > >Da gibt es aber Sondervorschriften im Gesetz, u.a., weil dort das Vehikel: "Zustimmung zur Erhöhung sonst Kündigung" weder erwünscht noch erlaubt ist. Aber auch da gibt es - abseits von Erhöhung des Mindestlohns oder tarifgebundenen Arbeitsverträgen - keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Gehaltserhöhung und das Recht des Vermieters, die Miete zu erhöhen, ist stark eingeschränkt. > >>>Die Verbraucherzentrale stört sich nicht an der Preiserhöhung, sondern die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden soll. >> >>Das habe ich auch so verstanden. >> >>gruß
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