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>>>Ich meine, es sollte logisch sein dass ein Preiserhöhung immer nur von einer Seite gewollt wird. Also muss es auch ein, wie auch immer geaertetes, Gesetzkonformes Konstrukt geben diese realisieren zu können. >>> >> >>Nicht wirklich. Das Gesetz sieht das bei Dauerschuldverhältnissen nicht vor. > >Sind Mieten kein Dauerschuldverhältnis? Oder Arbeitsverträge? >Bei diesen sind doch Anpassungen auch möglich ohne dass die Verträge neu geschlossen werden müssen. > >>Die Verbraucherzentrale stört sich nicht an der Preiserhöhung, sondern die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden soll. > >Das habe ich auch so verstanden. > >gruß
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