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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 02.02.24 14:53 | ||
Antwort auf: | Re:Verbraucherzentrale vs Amazon von suicuique | ||
>>>>>Meinst du nicht, dass hier Amazon es sich ggf. 2mal überlegt, dies dann so durchzusetzen? Eine passive Änderung der Vertragsbedingungen schlägt weniger Wellen als dein beschriebenes Vorgehen. Gibt sicherlich genug Kunden, die am Ende zu faul sind den Vertrag aktiv neu abzuschließen. Bzw. momentan zu faul sind, aktiv zu kündigen, wenn es sie stört. Dürfte was die Mitgliederzahlen angeht, ein deutlich größeres "Risiko" für Amazon sein. >>>> >>>>Absolut auch mein Gedanke. Wenn Amazon jetzt einfach alle Konten kündigt wegen Prime Video Werbung gibt's locker viele die es nicht mehr abschließen. Vor allem umfasst das Abo bei Amazon ja alle Services und nicht nur die Videos, von daher würde das locker on top einen shitstorm nach sich ziehen. >>> >>>Valider Einwand. Aber halt als "Nuklearoption" auch für Amazon gar nicht notwendig so vorzugehen. >>> >>>Dann halt einseitige Vertragsänderung mit Kündigungsoption die den gesetzlichen Zeitvorgaben entspricht. So wie es seit jeher bei Preisanpassungen bei Abo Diensten (auch bei Prime) läuft. >>> >> >>Es gibt keine einseitige Preiserhöhung, egal welche Fristen da gesetzt werden. Entsprechende einseitige Vertragsänderungen sind stets von den Gerichten kassiert worden. >> >>Wir haben Mandanten aus dem Bereich daher schon immer so beraten, dass sie dem Kunden ihrerseits kündigen, wenn er der Preiserhöhung bis zum XXX nicht zustimmt. Das ist der einzige saubere Weg, abseits von Vertrag mit alten Konditionen weiterlaufen lassen, wenn Kunden aufmucken (so wie ich es bei 1&1 getan habe). > >Danke für die Ausführungen, aber ist die gängige Praxis die du oben beschreibst ("Kündigung durch den Anbieter, sofern keine Zustimmung durch den Kunden erfolgt") damit de facto nicht eine in der Praxis durchführbare "einseitige Preiserhöhung"? > Naja, diese Verträge sind ja in der Regel mit einer Frist von einem Monat für beide Seiten kündbar. Und der Anbieter muss halt abwägen, was ihm wichtiger ist. Preiserhöhung oder ggf. schlafende Kunden verlieren. >Ich meine, es sollte logisch sein dass ein Preiserhöhung immer nur von einer Seite gewollt wird. Also muss es auch ein, wie auch immer geaertetes, Gesetzkonformes Konstrukt geben diese realisieren zu können. > Nicht wirklich. Das Gesetz sieht das bei Dauerschuldverhältnissen nicht vor. Selbst wenn man sich in den AGB ein Recht zur einseitigen Preiserhöhung einräumen lässt (was regelmäßig versucht wird), müssten die Gründe für eine Preiserhöhung so transparent dargestellt werden, dass es unpraktikabel wird. Gesetzeskonform ist daher nur, die Preiserhöhung mitzuteilen, ein Angebot zu machen, den Vertrag mit den neuen Konditionen fortzusetzen oder eben anderenfalls die Kündigung in Aussicht stellen. Dauerschuldverhältnisse sind was anderes, als wenn ich zu McDonalds gehe. Natürlich kann McDonalds die Preise erhöhen wie sie wollen. Aber das sind schicht einfache Kaufverträge. >Dass es jetzt an Zeitfristen scheitert ... geschenkt. >Dann schiebt es Amazon halt bis zur nächsten unausweichlichen "echten" Preiserhöhung auf. Aber kommen wird das. Da kann sich die Verbraucherzentrale noch so auf den Kopf stellen. > Die Verbraucherzentrale stört sich nicht an der Preiserhöhung, sondern die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden soll. >Es gibt hier keinerlei Versorgungscharakter der die Vertragsfreiheit von Amazon in der Preisgestaltung einschränken würde. Zumindest sehe ich keinen. > Kartellrecht könnte ne Rolle spielen. Und eben der Umstand, dass wir von Dauerschuldverhältnissen reden. >gruß |
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