Antwort auf den Beitrag "Re:Klarstellung zum Versand der Nintendo Switch OLED" posten:
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>nun ja, steht so im Gesetz, wenigstens für Privatverkäufe. Der Verkäufer muss nur nachweisen, dass er es beim Versandunternehmen abgegeben hat. Der Rest ist dann Sache des Käufers, er trägt das Versandrisiko. Der Verkäufer muss nur seine Ansprüche gegen DHL an den Käufer abtreten und danach hat er mit der Sache nichts mehr zu tun, § 447 BGB. Könnt ihr ja mal ChatGPT fragen.
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