Antwort auf den Beitrag "Re:ChatGPT sagt:" posten:
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>>1. Versand durch privaten Verkäufer – wer trägt das Risiko bei versichertem Versand? >> >>bei versichertem Versand gilt bei einem Privatverkauf in Deutschland grundsätzlich: >> >>Der Käufer trägt das Risiko ab dem Moment, in dem der Verkäufer das Paket an den Versanddienstleister übergeben hat (§ 447 BGB). >> >>⸻ >> >>2. Was bringt dann ein „versicherter Versand“? >> >>Ein versicherter Versand bedeutet: >>?•?Der Versanddienstleister haftet im Verlustfall (je nach Dienstleister und Versandart meist bis 500 €). >>?•?Es gibt eine Sendungsverfolgung und oft eine Zustellbestätigung. >>?•?Im Schaden- oder Verlustfall kann eine Erstattung beantragt werden. >> >>ABER: >> >>Nur der Absender (also der Verkäufer) kann die Verlustmeldung einreichen und die Versicherung in Anspruch nehmen. >> >>⸻ >> >>3. Fazit: Wer muss sich kümmern? >> >>Trotz des Risikoübergangs auf den Käufer gilt in der Praxis: >>?•?Der Verkäufer muss den Schaden beim Versanddienstleister melden, da nur er der Vertragspartner des Versandunternehmens ist. >>?•?Der Käufer hat zwar rechtlich das Risiko, kann aber alleine nichts unternehmen, wenn der Verkäufer nicht mitmacht. >> >>Deshalb: >>?•?Ein seriöser Verkäufer wird sich trotz Risikoübergang darum kümmern, den Versanddienstleister zu kontaktieren und den Schaden zu melden. >>_______ >> >>Ich wusste es auch nicht und dachte, der Verkäufer steht in der Pflicht, puhh… >> >>Aber, Snaketales ist, wie wir alle hier, ein sehr lieber Verkäufer, hat mir das Geld zurücküberwiesen und kümmert sich (weil ich es nicht kann) um die Rückerstattung durch den Versanddienstleister. >> >>Ich ziehe meinen Hut vor ihm und danke Ihm, dass er mir das Geld retour überwiesen hat. >> >>Und ich hoffe, wenn jemand anderem etwas ähnliches passiert, dass diese Leute sich dann genauso verhalten und sich einig werden :-) >> >>Bussi an alle ;-) > >Aus reiner Neugierde heraus, musst du/müsst ihr natürlich nicht beantworten: Was war denn das Missverständnis, das es zwischen euch gab?
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